Für TEILNEHMENDE

Richtlinien für Anmeldung und Besuch unserer Veranstaltungen

Verbindliche Hinweise und wichtige Informationen im Überblick

Stornierungen und Umbuchungen bedeuten für uns einen enormen Zeitaufwand. Wir bitten daher alle Familien, Anmeldungen sorgfältig vorzunehmen und uns Änderungen so früh wie möglich mitzuteilen.

Die DGhK Ostwestfalen-Lippe e.V. bietet für Kinder und Erwachsene ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm. Für einen reibungslosen Ablauf gelten folgende Prinzipien:

I. Regeln für Anmeldung und Gebühren

  1. Die Anmeldung für alle Angebote ist grundsätzlich verbindlich, das heißt, die Teilnahmegebühr ist zu entrichten. Bleibt eine Familie einer Veranstaltung fern, sind die Gebühren dennoch in voller Höhe zu zahlen. Bei einem Angebot mit mehreren Terminen sind die Gebühren weiterhin in voller Höhe zu zahlen, für die übrigen Termine bleibt der Anspruch auf einen Kursplatz bestehen.
  2. Meldet sich eine Familie für ein Angebot an, für das nicht sofort ein Platz zugesagt wird, sondern die Plätze erst noch vergeben werden, so ist diese Anmeldung ebenfalls verbindlich. Wird ein Platz an die Familie vergeben, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
  3. Bei kostenlosen Angeboten ist die Anmeldung verbindlich, wenn die Zahl der Plätze begrenzt ist. Nimmt eine Familie an einer Veranstaltung doch nicht teil, müssen die Eltern so früh wie möglich Bescheid sagen, damit der Platz neu vergeben werden kann.
  4. Sollten Plätze trotz verbindlicher Anmeldung nicht in Anspruch genommen werden, können künftig andere Familien bei der Platzvergabe bevorzugt werden.
  5. Erkrankt ein Kind und kann deshalb nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, ist dies der DGhK Ostwestfalen-Lippe e.V. schnellstmöglich mitzuteilen, damit der frei gewordene Platz an ein Kind von der Warteliste vergeben werden kann. Ist keine Warteliste vorhanden, kümmert sich die Familie selbst um einen Ersatzteilnehmer. Nur wenn auf diesem Weg ein Ersatzteilnehmer bzw. eine Ersatzteilnehmerin gefunden wird, kann die bereits gezahlte Kursgebühr (abzüglich 10% Bearbeitungsgebühr) erstattet werden.
  6. Die Meldung einer Erkrankung oder Absage hat per E-Mail an die im jeweiligen Angebot genannte Ansprechperson zu erfolgen. Eine telefonische Meldung ist zusätzlich möglich, ersetzt jedoch nicht die E-Mail-Mitteilung.
  7. Für die Anmeldung zu unseren Freizeiten gelten besondere Regelungen. Die jeweils gültigen Anmeldebedingungen werden vor Beginn des Anmeldezeitraums für die betreffende Freizeit bekanntgegeben.
  8. Muss eine Veranstaltung von Seiten der DGhK Ostwestfalen-Lippe e.V. abgesagt werden, zum Beispiel wegen Erkrankung der Kursleitung oder aus anderen zwingenden Gründen, werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig erstattet, oder es wird ein Ersatztermin angeboten.
  9. Rückerstattungen erfolgen per Überweisung auf das Bankkonto eines Elternteils. Eine Rückzahlung über PayPal können wir leider nicht anbieten. Bitte teilt uns für die Erstattung schriftlich die Bankverbindung mit. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.

II. Regeln für Kinderveranstaltungen

  1. Ist für ein Angebot eine Altersspanne angegeben oder sind bestimmte notwendige Vorkenntnisse angegeben, so sind diese verbindlich.
  2. Bei den Veranstaltungen sind die Kinder die aktiven Teilnehmer:innen. Die Eltern halten sich im Hintergrund.
  3. Für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen ist es wichtig, dass alle Kinder zu Beginn da sind und für die gesamte vereinbarte Zeit dabeibleiben. Bei Online-Veranstaltungen ist es notwendig, sich fünf Minuten vor Beginn einzuloggen.
  4. Bei Online-Angeboten sollen die Kinder nach Möglichkeit mit eingeschalteter Kamera teilnehmen. Als Nutzername wird der Vorname des Kindes angegeben.
  5. Stört ein Kind den Ablauf von Veranstaltungen, kann es ausgeschlossen werden, im Bedarfsfall umgehend. Die Pflicht, die Kursgebühr zu zahlen, bleibt bestehen. Bei Online-Veranstaltungen ist es wichtig, dass die Kinder die technischen Möglichkeiten wie Chat-Funktion und Smileys nicht nutzen, um zu stören. Dafür sorgen die Eltern.

III. Regeln für Online-Veranstaltungen

  1. Die Teilnahme setzt voraus, dass die teilnehmende Person sich mit eingeschalteter Kamera beteiligt.
  2. Die teilnehmenden Personen geben als Nutzernamen mindestens ihren Vornamen an.

Stand: Oktober 2026